Stadtpolizei Zell am See
Seit November 2024 ist die Stadtpolizei wieder in Vollbesetzung im Dienst. Durch den Einsatz von fünf Polizisten wurden dem Gemeindewachkörper analog zur Bundespolizei weitreichende Ermächtigungen seitens der Landespolizeidirektion Salzburg und der Bezirkshauptmannschaft Zell am See übertragen.
Die Mitarbeiter des Gemeindewachkörpers erfüllen als Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes eine Vielzahl an Aufgaben im Rahmen der örtlichen Sicherheits-, Fremden-, Straßen-, Veranstaltungs-, Sittlichkeits- und Marktpolizei sowie auch der Verkehrspolizei. Insbesondere soll die Stadtpolizei Zell am See als Servicestelle bzw. direkter Ansprechpartner für die Zeller Bürgerinnen und Bürger fungieren.
Neben der Verkehrserziehung und –überwachung, insbesondere auch der täglichen Schulwegsicherung ist auch eine Kontrolle der Einhaltung zahlreicher ortspolizeilicher Verordnungen, wie etwa Lärm- und Gesundheitsschutzverordnung, Leinen- oder Maulkorbpflicht, Nutzung der Langlaufloipen, Campierverbot außerhalb von Campingplatzen und viele mehr wieder verstärkt möglich. Auch die Unterstützung und Überwachung von Veranstaltungen sowie die Durchführung bestimmter verwaltungsbehördlicher Erhebungen (Melde- und Wohnungswesen, insbesondere Kontrolle illegaler Wohnnutzungen udgl.) fällt in den Aufgabenbereich der Stadtpolizei.
Die Stadtpolizei Zell am See wird weiterhin engagiert daran arbeiten, die Sicherheit und Ordnung in unserer Stadt zu gewährleisten und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.
Unsere Dienstzeiten:
Montag – Freitag, 07.00 – 17.00 Uhr
Unsere Bürozeiten:
Montag – Freitag, 10.00 bis 12.00 Uhr
(mit Ausnahme im Einsatzfall)
Wochenend- bzw. Nachtdienste
nach Bedarf
Während der Dienstzeiten sind wir unter der Telefonnummer
06542/22002
für die Anliegen aller Zellerinnen und Zeller jederzeit erreichbar.
Außerhalb unserer Dienstzeiten kontaktieren sie bitte die
Bundespolizeiinspektion Zell am See unter der Telefonnummer
059 133 5170
Im Notfall wählen sie bitte 133!