Sicherheit für Fußgänger hat Priorität
Im Zuge einer gesamtheitlichen Verkehrslösung im Rahmen der einseitigen Tunnelsperre wurde von den Experten und Sachverständigen auch die Kreuzung P311/Schmittenstraße näher begutachtet.
In diesem Bereich war es aus verkehrsrechtlicher und -technischer Sicht und nach behördlicher Anordnung des Landes Salzburg erforderlich, die beiden Abbiegespuren aus der Schmittenstraße in die P311 auf eine Fahrspur zusammenzuführen. Nur dadurch kann die Sicherheit der Nutzer des Fußgängerüberganges über die Schmittenstraße weiterhin gewährleistet werden. Ein Abbiegen aus der Schmittenstraße in die P311 ist weiterhin in beide Richtungen möglich.
Im Sinne der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer ersuchen wir um Verständnis für diese gesetzlich unbedingt erforderliche Maßnahme, um die stark frequentierte Fußgängerquerung in diesem Bereich aufrecht zu erhalten.