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Eheschließung

Die Eheschließungen erfolgen im Trauungssaal des Rathauses im Schloß Rosenberg
oder auch auf dem Schiff am Zellersee.

Von Dienstag bis Samstag nach frühzeitiger vorheriger Vereinbarung.

Zur Anmeldung einer Eheschließung ist erforderlich:
(alle Urkunden sind im Orginal vorzulegen)

  • Abschrift aus dem Geburtenbuch (bei im Ausland Geborenen: Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, o.ä.) - die Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (Bei Ausländern: gültiger Reisepass)
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis über die Auflösung aller Vorehen:
    • durch Scheidung mittels Scheidungsbeschluss samt Rechtskraftklausel des Gerichtes bzw. Nichtigkeitsurteil
    • durch Tod mittels Sterbeurkunde(n) bzw. Todeserklärung(en) des/der früheren Ehepartner/s
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls vorhanden)
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung akademischer Berufsbezeichnungen und Standesbezeichnungen (bei ausländischen Diplomen nötigenfalls Nostrifikationsbescheid)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis wenn der Vater in die Geburtsurkunde noch nicht eingearbeitet ist), ggf. auch Heiratsurkunden und Geburtsurkunden der Kinder
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der gemeinsamen vorehelichen Kinder (falls vorhanden)
  • Bei Ausländern zusätzlich:
    • Bestätigung der Ehefähigkeit mittels Ehefähigkeitzeugnis / Ledigkeitsbescheinigung /  Familienstands bestätigung des zuständigen Heimatstaates - die Urkunden dürfen nicht älter als 6 Monate sein
  • Wenn kein Hautpwohnsitz im Inland:
    • Nachweis des Wohnsitzes im Ausland mittels aktueller Meldebescheinigung
  • Bei eingebürgerten Österreicher:
    • Eventuell eidesstaatliche Erklärung über den freien Stand (abzugeben vor einem österr. Notar)
  • Gültiger Lichtbildausweis

Zur Anerkennung von ausländischen Urkunden in Österreich ist es oftmals erforderlich, diese vorher mit entsprechenden Beglaubigungen (Legalisierung) zu versehen. Setzen Sie sich bitte vor der Beschaffung von Urkunden aus dem Ausland mit dem Standesamt in Verbindung.
Alle nicht deutschsprachigen Dokumente sind durch einen allgemein gerichtlich beeideten Dolmetscher oder Übersetzer (http://www.gerichtsdolmetscher.at/scripts/index.asp) in die deutsche Sprach zu übersetzen.

Durch den Standesbeamten kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.

Gebühren:
Die Gebühren für eine Eheschließung richten sich nach dem Gebührengesetz und sind von Fall zu Fall verschieden, eine genaue Aufstellung für Ihren Fall kann Ihnen der Standesbeamte geben.

Gebühren pro ausgestellter Urkunde: 9,30 €

Zuständig

Formulare