Für ein Bauansuchen (gem. § 2 Abs.1 BauPolG) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtlich beglaubigter Grundbuchsauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Ein vollständiges Verzeichnis der als Parteien in Betracht kommenden Rechtsträger
- Abschrift der Bauplatzerklärung mit Lageplan
- Ggf. Zustimmungerklärung der Parteien mit festgelegtem Formular
- Baupläne in 3-facher Ausfertigung:
- Lageplan M=1:500 auf Grundlage eines Geometerplanes
- Grundrisse, Schnitte und Ansichten im M 1:100 oder 1:50
- Darstellung der Sammlung und Entsorgungsart der Dach- und Festflächenwässer
- Baubeschreibung über die technischen Einzelheiten des Baues, Geschossflächen, umbauter Raum und Bodenverhältnisse
- Brandschutzvorkehrungen
- Abfallwirtschaftskonzept bei Bauvorhaben mit einer Baumasse über 5.000 m³
- Bei Zu-, Auf- und Umbauten müssen die Baupläne auch den Altbestand mit bewilligter Widmung des Baues erkennen lassen.
Sämtliche Unterlagen sind von einer hiezu gesetzlich befugten Person (Geometer, Architekt, Baumeister, etc.) zu verfassen.