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Anzeige einer Geburt

Zuständig: Standesamt des Geburtsortes

Für die Anmeldung bzw. Beurkundung einer Geburt wird benötigt:

  1. die Heiratsurkunde der Eltern (bei ehelichem Kind); Geburtsurkunde der Mutter (uneheliches Kind); gegebenenfalls der Nachweis der Auflösung der Ehe;
  2. der Nachweis des akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde mit akademischen Grad)
  3. der Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern (der Mutter mit Staatsbürgerschaftsnachweisen bzw. bei Fremden Reisepass)
  4. der Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern (der Mutter) bei Fremden
  5. die Erklärung über die Vornamensgebung (schriftlich und persönlich)
  6. bei ausländischen Heiratsurkunden (evt. fehlende Daten) - zusätzlich die Geburtsurkunden;

Der Standesbeamte kann die Vorlage weiterer Urkunden und Nachweise fordern, wenn die allgemeinen verlangten Urkunden und Nachweise zur ordnungsgemäßen Beurkundung nicht ausreichen. Es werden automatisch zwei Stück Geburtsurkunden vorbereitet (gebührenfrei nach § 35 Abs. 6 GebG 1957)
(auf Wunsch jede Anzahl).

Als Serviceleistung erhalten Sie auch das Antragsformular für Familienbeihilfe (Finanzamt), Elternbriefausgabe für in Salzburg wohnhafte Eltern, Geburtsbestätigung für zuständige Krankenkasse und
Babypaket bei längerem Hauptwohnsitz in Zell am See

Geburtsurkunden und Abschriften aus dem Geburtenbuch (speziell für Heirat) können nur von Personen beantragt werden, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können!

Vaterschaftsanerkennungen (bei gleichzeitiger Geburtsbeurkundung- hier wird der Vater bereits in der Urkunde eingearbeitet)
 
Mitzubringen sind:

  • Geburtsurkunde, Wohnsitznachweis, Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Reisepass oder Personalausweis des Vaters

Vaterschaftsanerkenntnisse können auch bei Jugendwohlfahrtsträgern (Jugendämtern), Gerichten, Notaren und Vertretungsbehörden abgegeben werden. (Jedoch bei Geburtsstandesämter evt. zweckdienlicher)

Zuständig

Formulare