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Quarantänemaßnahmen in der Stadt Zell am See ab Mittwoch, 01.04.2020 0:00 Uhr

Veröffentlichungsdatum31.03.2020Lesedauer1 Minute
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Für die Stadt Zell am See wurden seitens des Landes Salzburg ab Mittwoch, 01.04.2020, 00:00 Uhr bis voraussichtlich Ostermontag 13.04.2020, 24.00 Uhr Verkehrsbeschränkungen verordnet.

Die genauen Verkehrsbeschränkungen und die geltenden Ausnahmen sind der beiliegenden Verordnung zu entnehmen. 

Verkehrsbeschränkende Maßnahmen nach dem COVID-Gesetz.pdf herunterladen (0.12 MB)

Die Umfahrung von Zell am See über den Schmittentunnel ist weiterhin ungehindert möglich. Durchzugsfahrten auf der B168 durch das Ortsgebiet Zell am See dürfen nur ohne Anhaltung im Ortsgebiet erfolgen. Weiterhin aufrecht bleibt auch der öffentliche Verkehr.

WICHTIG: Innerhalb der Gemeinde gelten weiterhin die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen.

Nähere Auskünfte über die Corona-Hotline des Landes Tel. +43/662/8042-4450!

Link zum Landesmedienzentrum