Kosten:
- 42,00 Euro Bundesgebühr (21,00 Euro für den Antrag, 21,00 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung
Hinweis: In Sonderfällen – wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person. , zB Arbeitgeber oder Arbeitgeberin, Behörde, Firma) dienen soll – entfällt die Zeugnisgebühr von 21,00 Euro und die Bescheinigung kostet somit 23,10 Euro. Gemeinden sind ermächtigt, zusätzlich eine Gemeindeabgabe von ca. 0,36 Euro bis ca. 0,73 Euro einzuheben.