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Laut Parkgebühren-Verordnung der Stadt Zell am See waren bisher Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder mit Wasserstoff-Brennstoffzellantrieb mit gültiger Parkuhr für die Dauer von 3 Stunden von der Entrichtung der Parkgebühr in den Kurzparkzonen der Stadt Zell am See befreit.
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde nunmehr die Aufhebung dieser Parkgebührenbefreiung beschlossen, womit ab 15.05.2025 auch solche Kraftfahrzeuge der Gebührenpflicht in den Kurzparkzonen unterliegen. Wir bitten im Sinne einer Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer bzw. Fahrzeuglenker um Verständnis für diese Maßnahme.