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Auch die Lichterketten, die zu Weihnachten Wohnzimmer, Balkone und Gärten schmücken, haben irgendwann einmal ausgedient oder gehen kaputt. Doch wohin mit ihnen, wenn sie nicht mehr leuchten?
Da Lichterketten elektrische Bauteile enthalten, müssen diese separat vom Restmüll entsorgt werden. Sie gelten als Leuchte, sind vom Elektroaltgeräte-Gesetz (ElektroG) erfasst und sind wie Elektrokleingeräte zu recyceln. Egal ob die Lichterkette aus LEDs oder Glühlämpchen besteht, sie dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll. Die Entsorgung ist an den Recyclinghöfen kostenlos möglich. Ebenso sind Wohnraumleuchten dort fachgerecht zu entsorgen - unabhängig davon, ob es sich dabei um Leuchten mit festverbauten LEDs handelt oder um Leuchten mit separatem Leuchtmittel.