Anbei die nötigen Zugänge zur Antragsstellung an den Kat- Fond bzw. die Ergänzungsregisterzahl für Genossenschaften für zukünftige Einreichungen.
- Information, Beschreibung und Antragstellung zum Katastrophenfond: https://www.salzburg.gv.at/sicherheit_/Seiten/katastrophenfonds.aspx
- Für den Kat- Antrag als Genossenschaft ist die Eintragung ins Ergänzungsregister erforderlich. Unter diesem Link ist diese vor Einreichung des Kat- Antrages zu ordern (bis zum Erhalt der Registerzahl kann 1 Woche vergehen, diese Zahl ist bei allen zukünftigen Anträgen anzugeben). Wichtig!! Es wird ein Nachweis für die Existenz der Genossenschaft benötigt ( Gründungsbescheid und die Aktuelle zusammensetzung des Ausschusses (zb. letzes Sitzungsprotokoll): https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=06a9807dbdca4aafa0fca1749a0c02d4&pn=Ba7492cdfe9e14b1b94a9eb28aa637dda#scrollid1
Für alle bei denen keine Antragsstellung erforderlich ist, bitte prüfen Sie, ob Punkt 3 schon erledigt ist (anfordern der Ergänzungsregisterzahl)
Punkt 3 ist erforderlich um einen Antrag als Genossenschaft stellen zu können (ist einmalig zu beantragen)