29.11.2012
Liebe Hundehalterin, lieber Hundehalter!
Unsere „vierbeinigen Freunde“ haben es nicht immer leicht. Zum Schutz der Mitmenschen und zum Schutz des Hundes selbst ist es notwendig, die wichtigsten geltenden Bestimmungen zu kennen und für deren Einhaltung Sorge zu tragen. Um Ihnen Beanstandungen durch Behördenorgane und Konflikte mit anderen Personen in Zusammenhang mit dem Verhalten Ihres Hundes zu ersparen, erlaubt sich die Stadtgemeinde Zell am See Ihnen mit diesem Merkblatt die geltenden Bestimmungen in Erinnerung zu rufen und wünscht Ihnen auch weiterhin viel Freude mit Ihrem Hund!
Allgemeine Informationen: Das Salzburger Landessicherheitsgesetz und die Verordnung der Gemeindevertretung von Zell am See vom 21.09.2009 (Leinen- oder Maulkorbpflicht) sollen das Halten von Hunden in Zell am See so regeln, dass unzumutbare Belästigungen von Menschen und Tieren durch Hunde möglichst vermieden werden.
Voraussetzungen für die Hundehaltung nach dem Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG):
Pflichten beim Mitführen von Hunden
An- und Abmeldeformulare stehen auf der Homepage der Stadtgemeinde Zell am See zum Download zur Verfügung bzw. liegen im Bürgerservice im Rathaus auf.