Für die Beurkundung des Todes wird benötigt:
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die Geburtsurkunde
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die Heiratsurkunde der letzten Ehe (allenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, Scheidungsurteil)
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der Nachweis der Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsnachweis) - bei Fremden Reisepass
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der Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes
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die Todesanzeige (bei Tod im Krankenhaus bereits direkte Übergabe ans Standesamt eventuell auch bei Inanspruchnahme eines Bestattungsunternehmens sonst vom Sprengelarzt)
Sterbefälle sind spätestens am nächtsfolgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Gebühren pro Urkunde: € 9,30